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Allgemeine Bedingungen

1. DEFINITIONEN UND ANWENDBARKEIT

1.1. Die folgenden Definitionen gelten für diese allgemeinen Verkaufsbedingungen:

a. "Mammoet Gruppe": die Gruppe von Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden und im Ausland, die direkt und/oder indirekt mit der Mammoet Holding B.V., einer Gesellschaft niederländischen Rechts, verbunden sind, sowie jedes einzelne Unternehmen, das zu dieser Gruppe gehört;

b. "Mammoet": das zur Mammoet Gruppe gehörende Unternehmen, das einen Vertrag mit einem Käufer abschließt oder die Absicht hat, dies zu tun;

c. "Käufer" ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Mammoet abgeschlossen hat oder einen Vertrag mit Mammoet abschließen möchte;

d. "Vertrag" ist ein Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen durch Mammoet an den Käufer;

e. "Produkte" sind alle Produkte, die Mammoet dem Käufer anbietet, verkauft oder liefert oder angeboten, verkauft oder geliefert hat;

f. "Verkaufsbedingungen" bedeutet diese allgemeinen Verkaufsbedingungen;

g. "Verbraucherkauf" ist ein Vertrag im Sinne dieser Verkaufsbedingungen, der zwischen Mammoet und einer natürlichen Person, die nicht in ihrer beruflichen Eigenschaft oder im Namen eines Unternehmens handelt, geschlossen wird;


1.2. Alle Angebote, Bestellungen und Verträge von Mammoet unterliegen diesen Verkaufsbedingungen, unter Ausschluss aller anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Mit der Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Käufer die Anwendbarkeit der vorliegenden Verkaufsbedingungen.

 

2. AUSSCHLUSS VON PRÄZEDENZFÄLLEN

2.1. Falls Mammoet für einen längeren oder kürzeren Zeitraum stillschweigend oder nicht stillschweigend Abweichungen von den vorliegenden Verkaufsbedingungen zugelassen hat, berührt dies nicht das Recht des Käufers, die sofortige und strikte Einhaltung der vorliegenden Verkaufsbedingungen zu verlangen. Der Käufer kann unter keinen Umständen Rechte geltend machen, die darauf beruhen, dass Mammoet diese Bedingungen nicht oder anders angewandt hat oder bei ihrer Anwendung Nachsicht gewährt hat.

 

3. ABSCHLUSS VON VEREINBARUNGEN

3.1. Alle Angebote bezüglich Inhalt, Leistung, Lieferzeiten, Verfügbarkeit und dergleichen sind unverbindlich, es sei denn, Mammoet erklärt ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

3.2. Mammoet ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Lieferung zu knüpfen. Wenn eine Bestellung nicht angenommen wird, wird Mammoet den Käufer innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung darüber informieren.

 

4. ABSCHLUSS VON VEREINBARUNGEN

4.1. Alle Preise, die für die innerhalb der Europäischen Union angebotenen Produkte und Dienstleistungen angegeben werden, verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer* und ausschließlich Bearbeitungs- und Versandkosten, Steuern oder anderer Abgaben, sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart.
* Es gelten Ihre örtlichen Mehrwertsteuer-/Einfuhrzölle (weitere Informationen finden Sie hier).

Alle Preise für Produkte und Dienstleistungen, die außerhalb der Europäischen Union angeboten werden, sind in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne Bearbeitungs- und Versandkosten, Steuern oder andere Abgaben angegeben, sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart. Ihre lokale Mehrwertsteuer/Einfuhrzölle sind anwendbar.

5. ZAHLUNG

5.1. Die Zahlung hat im Voraus vor der Lieferung der Produkte zu erfolgen. Wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, kann die Zahlung auch im Nachhinein innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

5.2. Der Käufer darf sich nicht auf Abzüge, Skonti oder Zahlungsaufschübe berufen.

5.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verrechnen.

5.4. Falls die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, ab dem Datum, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag zu zahlen.

5.5. Im Falle einer Zahlung nach Erhalt einer telefonischen oder schriftlichen Mitteilung von Mammoet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Mitteilung per E-Mail, ist der Käufer verpflichtet, einen Betrag von fünfundzwanzig Euro (25,00 €) für Verwaltungskosten zu zahlen und zu schulden.

5.6. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der bei der Mahnung gesetzten Frist vornimmt, muss er neben den in Artikel 5.5 genannten Verwaltungskosten alle Kosten, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die für die Eintreibung des geschuldeten Betrags anfallen, übernehmen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % des ausstehenden Gesamtbetrags festgesetzt, unbeschadet des Rechts von Mammoet, anstelle dieses Mindestbetrags die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten zu verlangen.

5.7. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden in erster Linie zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und/oder Kosten und anschließend zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen verwendet, beginnend mit den am längsten ausstehenden Forderungen.

 

6. LIEFERUNG

6.1. Alle von Mammoet schriftlich angenommenen Bestellungen werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen ausgeführt. Sollte sich die Lieferung verzögern, sei es, weil das Produkt (vorübergehend) nicht vorrätig ist, oder aus anderen Gründen, oder wenn eine Bestellung nicht oder nur teilweise geliefert werden kann, wird dies auf den Webseiten Mammoet bekannt gegeben.

6.2. Die Lieferung der Bestellung erfolgt an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Bestellung für den Käufer versandbereit ist. Die Lieferung erfolgt erst nach Vorauszahlung des geschuldeten Betrags, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Zahlung im Nachhinein erfolgen soll.

6.3. Die angegebenen Lieferzeiten sind indikativ und unverbindlich. Die Nichteinhaltung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder zur Stornierung der Bestellung oder zur Auflösung des Vertrages.

 

7. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE

7.1. Unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte ist Mammoet im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, indem sie den Käufer schriftlich davon in Kenntnis setzt, ohne dass Mammoet zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.

7.2. Unter höherer Gewalt wird jedes Versäumnis verstanden, das Mammoet nicht angelastet werden kann, weil die Schuld nicht bei ihr liegt und sie auch nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder der allgemein anerkannten Praxis dafür verantwortlich gemacht werden kann.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Mammoet, bis alle vom Käufer an Mammoet geschuldeten Beträge, einschließlich der fälligen Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten, vollständig bezahlt und eingegangen sind. Der Risikoübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung der Bestellung gemäß den Bestimmungen von Artikel 6.2.

8.2. Im Falle eines Verbraucherkaufs geht das Risiko abweichend von den Bestimmungen in Artikel 8.1 zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte über.

 

9. ANSPRÜCHE UND HAFTUNG

9.1. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen.

9.2. Wenn der Käufer feststellt, dass die Bestellung nicht dem Vertrag entspricht, muss er Mammoet innerhalb von acht (8) Tagen darüber informieren. Andernfalls ist der Käufer nicht mehr berechtigt, sich darauf zu berufen, dass die gelieferten Produkte nicht vertragsgemäß sind.

9.3. Falls der Käufer nachweist, dass die Bestellung nicht dem Vertrag entspricht, hat der Käufer das Recht, die gelieferten Produkte nach dem Ermessen von Mammoet entweder reparieren oder ersetzen zu lassen.

9.4. Mammoet Bei Verbraucherkäufen über die Websites von hat der Käufer das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Werktagen nach Lieferung der Produkte aufzulösen. Mammoet In diesem Fall muss der Käufer die Bestellung an zurücksenden. Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn die Bestellung in demselben Zustand, in dem sie an den Käufer geliefert wurde, und in der Originalverpackung zurückgeschickt wird. Mammoet Die Kosten für die Rücksendung der Produkte gehen zu Lasten des Käufers. ist nur verpflichtet, die Zahlung abzüglich der Bearbeitungs- und Versandkosten und aller anderen nachweislich entstandenen Kosten zurückzuzahlen.

9.5. Mammoet haftet unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Verlust von Verträgen und/oder für andere Folgeschäden und/oder wirtschaftliche und/oder indirekte Schäden und/oder Mehrfachschäden.

 

10. RECHTE AN GEISTIGEM UND GEWERBLICHEM EIGENTUM

10.1. Die geistigen Eigentumsrechte, die mit den von Mammoet gelieferten Produkten verbunden sind, sind vom Käufer vollständig und bedingungslos zu respektieren.

10.2. Mammoet kann nicht garantieren, dass die dem Käufer gelieferten Produkte keine (ungeschriebenen) geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

 

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

11.1. Auf alle Rechte, Verpflichtungen, Angebote, Aufträge und Verträge, auf die diese Verkaufsbedingungen Anwendung finden, sowie auf diese Verkaufsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

11.2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-Wien, 11. April 1980) findet keine Anwendung auf alle Rechte, Verpflichtungen, Angebote, Aufträge und Verträge, auf die diese Verkaufsbedingungen Anwendung finden, sowie auf diese Verkaufsbedingungen.

11.3. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder dem Vertrag oder sich daraus ergebenden weiteren Verträgen ergeben, einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen, Gültigkeit und/oder Beendigung, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Rotterdam in den Niederlanden.

 

12. VERSCHIEDENES

12.1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Verkaufsbedingungen oder eines Vertrages aus irgendeinem Grund nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so ist sie nur in diesem Umfang und nicht darüber hinaus nichtig und nicht durchsetzbar. Ein solcher nichtiger oder nicht durchsetzbarer Teil des Vertrags oder der Verkaufsbedingungen ist durch Bestimmungen zu ersetzen (zu erachten), die weder nichtig noch nicht durchsetzbar sind und die sich im Hinblick auf die Ziele des Vertrags und der Verkaufsbedingungen sowie der betreffenden Bestimmungen so wenig wie möglich von den nichtigen und/oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen unterscheiden.

12.2. Mammoet ist berechtigt, die Verkaufsbedingungen zu ändern. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Änderungen akzeptiert hat, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Änderungen durch Mammoet auf der Website schriftlich Einwände gegen eine oder mehrere der Änderungen erhoben hat.

12.3. Mammoet haftet nicht für missverstandene, beschädigte, verzögerte oder nicht ordnungsgemäß empfangene Aufträge und Mitteilungen, die sich aus der Nutzung des Internets oder anderer Kommunikationsmittel im Schriftverkehr zwischen dem Käufer und Mammoet oder zwischen Mammoet und Dritten ergeben, soweit diese die Beziehung zwischen dem Käufer und Mammoet betreffen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Mammoet vor.

12.4. Mammoet sendet dem Käufer auf Anfrage eine Kopie dieser Verkaufsbedingungen zu. Sie können auch online unter www.mammoet.com eingesehen werden.

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